|  |  |  |  |
Service Praxisgebühr Seit dem Start der Gesundheitsreform am 01.01.2004 fallen pro Quartal 10 Euro Praxisgebühr an. Wir müssen diese Gebühr auch erheben, wenn Sie nur ein Rezept benötigen oder ein kurze telefonische Anfrage haben. Die Gebühr entfällt, wenn Sie eine Überweisung mitbringen. Quittungen über bereits gezahlte Praxisgebühr dürfen von uns nicht akzeptiert werden.
Rezepte
Verlängern Sie Ihre Rezepte schnell und bequem per ma@il. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten bei der Abholung. Falls Sie ein neues oder anderes Medikament wünschen sollten, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin. In der Urlaubszeit können Sie unnötigen Stress vermeiden, wenn Sie rechtzeitig an Ihr Wiederholungsrezept denken. !!! Denken Sie bitte - auch wenn Sie nur ein Rezept brauchen - an Versicherungskarte und Praxisgebühr !!!
Versicherungskarte (GKV) - Bitte bringen Sie uns Ihre Versicherungskarte bei Ihrem ersten Besuch im Quartal mit.
- Sollten Sie Ihre Versicherungskarte vergessen haben, können Sie diese innerhalb von 10 Tagen nachreichen.
- Andernfalls erlauben wir uns, die erbrachten Leistungen privat in Rechnung zu stellen.
Vorsorge ist Fürsorge - Informieren Sie sich bitte hier über diese Initiative zur Förderung von Vorsorgeuntersuchungen.
Termin-Vergabe - Informieren Sie Sie sich hier über die Grundsätze, die in unserer Praxis zum Nutzen unserer Patientinnen gelten.
Patientinnen-Info - Auf knapp 70 Seiten haben wir Krankheiten verständlich beschrieben, erklären Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen sowie geben Ihnen Informationen zu unserer Praxis an die Hand.
- Bitte nutzen Sie die Zeit zur Lektüre, während Sie auf Ihre Untersuchung warten.
- Sprechen Sie uns bitte auf alle sich aus dem Lesen ergebenden Fragen an.
|
 |
|  |  |
|